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Gebrochene Kontinuitäten. Die deutsche Jurisprudenz nach dem Nationalsozialismus

16. June 2010

Mittwoch, 16. Juni, 20 Uhr, IG Farben Campus im Frankfurter Westend, Raum IG 0.254

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe: "Studieren nach Auschwitz. Universität und Nationalsozialismus" der Initiative Studierender am IG Farben Campus

"Gebrochene Kontinuitäten. Die deutsche Jurisprudenz nach dem Nationalsozialismus"

In kaum einem anderen Wissenschaftsbereich gab es einen solch nahtlosen Übergang zwischen dem NS und der BRD wie in den Rechtswissenschaften. Viele NS-Juristen bekleideten auch in der BRD hohe Funktionen und waren weiterhin entscheidend für den Rechtsdiskurs. Auch viele Standardwerke der Jurist_innenausbildung wie der BGB-Kommentar von Otto Palandt, der GG-Kommentar von Theodor Maunz oder die Lehrbücher von Karl Larenz haben ihre Wurzeln im NS.
Der Mythos der objektiven und neutralen Gesetzesanwendung rettete viele NS-Richter und Juristen – über die Zeit der Entnazifizierung hinweg – in das BRD Gerichts- und Ausbildungssystem.
In dieser Veranstaltung wollen wir zunächst die Rechtstheorie des NS und die juristische Begründung der NS-Ideologie und Verbrechen nachvollziehen, um dann aufzuzeigen welche Teile dieser Ideologie auch nach 1945 denn Rechtsdiskurs bestimmt haben und auf welche Weise dies geschah.

Kritische Jurist_innen, Frankfurt
http://akjffm.blogsport.de/

Ort

Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt

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